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Cebit und Inklusion

Das Institut für Inklusion fördert als sozial-digitales Kompe­tenz­zentrum die Teil­habe von Menschen mit Behin­derung am öffent­lichen Leben und in der Arbeits­welt. Hier­für sollen in Koopera­tion mit Expert­Innen in eigener Sache, Universi­täten und Unter­nehmen barriere­freie Inter­net­dienste zur sozial-digi­talen Teil­habe für Menschen mit spezi­fischen Anforder­ungen gemäß der UN-Behin­derten­rechts­konven­tion und der EU-Dienst­leistungs­richt­linie ent­wickelt werden. Einige spannende Veranstal­tungen finden in den nächsten Tagen auf der Cebit am Sonder­exponat-Stand E-Inklu­sion mit barriere­freien ID-Security-Techno­logien, Halle 9, Stand B60 statt: Dienstag, 2.3. 9–11h: Karl Finke, Behinderten­beauf­tragter von Nieder­sachsen, www.behinderten­beauftragter-nieder­sachsen.de 9–9.30h: Bundes­innen­minister Dr. Thomas de Maizière 9.30–10h: Bundes­beauf­tragte für IT, Staats­sekretärin Cornelia Rogall-Grothe Mittwoch, 3.3. 10.30h: Ottmar Miles-Paul, Landes­beauf­tragter für die Belange behin­derter Menschen in Rhein­land-Pfalz, (www.lb.rlp.de) auf dem Rhein­land-Pfalz-Stand C39, eben­falls in Halle 9. An der Diskussion unter dem Motto »Neue Techniken – Zugang für Alle« nehmen auch der Vize­präsident des rhein­land-pfälzischen Landes­amtes für Soziales, Jugend und Ver­sorgung, Detlev Placzek, Wilhelm Lickteig vom Landes­blinden- und Seh­behinderten­verband Rhein­land-Pfalz sowie Melanie Müller und André Necke vom Bundes­minis­terium für Arbeit und Soziales teil. 13–14h: Ottmar Miles Paul zum Gespräch »Infor­mations­technik ohne Barrieren« beim Institut für Inklusion. 15.40–16h: Im Forum: Slot des Instituts für Inklusion: »Sozial-digitale Inklusion sicher und barriere­frei im Web 2.0 mit dem neuen Personal­ausweis realisieren!« Donnerstag, 4.3. 10–10.30h: Interview zum Thema »Barriere­freiheit im Web durch Design for all« mit dem Inter­net-TV-Sender »Live im Netz« – wird live ausgestrahlt. Freitag, 5.3. 15–15.30h: Hannelore Loskill, Sprecherin des Sprecher­rates des Deutschen Behinderten­rates, stell­vertretenden Bundes­vorsitzen­den der BAG Selbsthilfe, Diplom-Infor­matikerin, Anwendungs- und System­programmiererin im Rechen­zentrum der Heinrich-Heine-Uni­versität in Düssel­dorf. Gespräch über »E-Inklusion mit barriere­freien ID-Security-Technologien.« Samstag, 6.3. (Publikumstag) 14.–14.20h: Im Forum: Slot des Instituts für Inklusion: »Sozial-digitale Inklusion sicher und barriere­frei im Web 2.0 mit dem neuen Personal­ausweis realisieren!«


Berge hoch, Barrieren niedrig – Schweiz setzt WCAG 2.0 um

Gute Nachrichten für Internetnutzer in der Schweiz. Das Land hat seine Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) aktualisiert. Der Informatikrat des Bundes (IRB) hat am 26. Januar 2010 einstimmig die Änderungen des Standards P028 Version 2.0 angenommen. Bestehende Webseiten des Bundes müssen demnach bis zum 31.12.2010 den Bedingungen der WCAG 2.0 entsprechen und mindestens die Konformitätsstufe AA erreichen. Neue Websites müssen ab sofort diese Richtlinien einhalten. Damit ist die Schweiz das erste deutschsprachige Land, das der offiziellen und vom W3C autorisierten deutschen Übersetzung der Richtlinien faktisch Gesetzesrang verliehen hat. Diese Übersetzung hat eine von der Aktion Mensch im Rahmen der Initiative ›Einfach für Alle‹ ins Leben gerufene Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr erstellt. Derzeit werden unter Federführung der Aktion Mensch die Programmier- und Gestaltungstechniken zur WCAG 2.0 und weiterer erläuternder Dokumente übersetzt. Deutsche Richtlinien sind veraltet In Deutschland lässt dagegen die Neufassung der »Barrierefreie Informationstechnik Verordnung« (BITV) weiter auf sich warten. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zwar wiederholt erklärt, sich bei der Überarbeitung der BITV auch an den Empfehlungen der WCAG 2.0 zu orientieren, hat aber bislang keine verbindlichen Termine genannt. Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit der Internetangebote der Behörden der Bundesverwaltung in Deutschland beruhen damit faktisch auf den technischen Standards der 1999 erstmals veröffentlichten WCAG 1.0. Wesentliche technische Entwicklungen der vergangenen 10 Jahre sind also nicht berücksichtigt. Gleiches gilt auch für die entsprechenden Verordnungen auf Landesebene und bei nachgeordneten Behörden, die sich an der BITV orientieren. Außerdem beeinflusst die Verzögerung die Umsetzung sogenannter Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit von Internetangeboten, die zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden geschlossen werden können. Schweiz setzt auf Kontrolle und Transparenz Auch bei der Frage nach Möglichkeiten einer kontinuierlichen Fortschreibung entsprechender Richtlinien lohnt sich deshalb ein Blick in die Schweiz. Als sogenannte Prozessvorgabe schreibt die Schweizer Regelung fest, dass sich innerhalb von drei Monaten nach Erscheinen neuer Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) die Fachgruppe »Zugänglichkeit/Accessibility« trifft, um die Erneuerungen der Richtlinie des Bundes in die Wege zu leiten. Darüber hinaus wird die Bundeskanzlei – eine Behörde vergleichbar dem deutschen Bundeskanzleramt – ab 2011 jährlich überprüfen, ob die Standards eingehalten werden. Besonders bemerkenswert: Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen im Internet veröffentlicht werden.


Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 7

Heute gibt es die Über­setzung eines Textes, der sich weniger um die Richt­linien selbst dreht; dieses Doku­ment erläutert die Schlüssel­rolle, welche die inter­nationale Harmo­nisierung von Stan­dards im Web für Menschen mit Behin­derungen spielt: »Warum eine Harmoni­sierung von Standards für das Web unent­behrlich ist« Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge in den Kommentaren. WCAG in weiteren Sprachen Zum Thema internationale Harmonisierung passt, dass auch die Kollegen in Europa fleißig waren – seit gestern gibt es nun eine offizielle Übersetzung der WCAG 2.0 auf Italienisch: »Linee guida per l'accessibilità dei contenuti Web (WCAG) 2.0«; bereits in der vergangenen Woche wurde der finale Entwurf der offiziellen spanischen Übersetzung veröffentlicht: »Pautas de Accesibilidad para el Contenido Web (WCAG) 2.0«.


Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 6

Hier nochmal ein grund­legender Text, der erklärt was Barriere­frei­heit im Web ist, warum Barriere­frei­heit im Web wichtig ist und wie man am besten damit anfängt: »Einführung in die Barriere­frei­heit im Web« Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge in den Kommentaren.


Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 5

Heute gibt es den Über­setzungs-Entwurf eines Doku­ments der WAI, in dem die wichtigsten Unter­schiede zwischen den alten und den neuen Richt­linien erklärt werden: »Wie sich die WCAG 2.0 von den WCAG 1.0 unterscheiden« Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge in den Kommentaren.


Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 4

In unserer kleinen Advents­serie mit Über­setzungen zur WCAG 2.0 gibt es heute ein weiteres wichtiges Doku­ment zum besseren Ver­ständ­nis der Richtlinien: »WCAG 2 – Häufig gestellte Fragen (FAQ)« Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge in den Kommentaren.


Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 3

Heute gibt es nochmal einen etwas längeren Text, in dem der Aufbau der WCAG-Richt­linien und der dazu­gehörigen Doku­mente ver­deutlicht wird und die ver­schiedenen Einsatz­zwecke erklärt werden: »Die WCAG 2.0-Dokumente«. Wie immer freuen wir uns über Ver­besserungs­vor­schläge in den Kommentaren. Bitte beachten Sie, dass die Links in allen Doku­menten natürlich noch auf die englisch­sprachigen Originale zeigen und einge­bettete Grafiken noch nicht über­setzt wurden. Diese werden erst nach Ab­schluss der Über­setzungen ange­passt, wenn es eine stabile und referenzier­bare URL für jedes Dokument gibt.


Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 2

Wir hatten ja gestern schon kurz ver­meldet, dass es mit den Über­setzungen nun weiter­geht; hier wäre dann die nächste zu der wir gerne den Input der Community ein­holen würden: »Schnelle Tipps zur Barriere­freiheit im Web« – zur Ab­wechslung mal was ganz kurzes. Wenn Sie Vor­schläge haben, wie etwas besser über­setzt werden sollte, können Sie diese gerne hier in den Kommentaren hinterlassen.


Weitere Übersetzungen zur WCAG

Die im November veröffentlichte offizielle deutsche Version der Web Content Accessi­bility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) war erst der Anfang; wie ange­kündigt folgen nun weitere Über­setzungen von Doku­menten der Web Accessi­bility Initiative des W3C, in denen die Richt­linien zur Barriere­frei­heit weiter erklärt werden. Wir werden erste Entwürfe der Über­setzungen in loser Folge hier im EfA-Blog veröffent­lichen. Bei den Doku­menten handelt es sich um Roh­fassungen und wir würden gerne das Fach­wissen der Community einholen, um die Über­setzungen weiter zu ver­bessern. Wenn Sie also Vor­schläge haben, wie etwas besser über­setzt werden sollte, können Sie diese gerne hier in den Kommentaren hinter­lassen. (Bitte beachten Sie dass die Kommen­tare zurzeit wegen des hohen Spam-Auf­kommens moderiert werden und unter Um­ständen erst nach einiger Zeit auf dieser Seite erscheinen) Den Anfang macht heute die »Übersicht zu den Richt­linien für barriere­freie Webinhalte (WCAG)« (die englischen Original­texte sind zum Ver­gleichen jeweils von den Über­setzungen aus verlinkt).


Die Sendung mit der BIENE

Bei Youtube gibt es einen äusserst sehenswerten Film zur diesjährigen BIENE-Verleihung, den Wolfgang Noelke für den Deutschlandfunk produziert hat: »WsWW: BIENE Award 2009« – wie es für die Berichterstattung gehört natürlich mit Untertiteln. Aus der Beschreibung bei Youtube: Christina Drees und André Schröter aus Bremen sind einzige Preisträger einer goldenen BIENE (hier im Interview für den, am 5. Dezember gesendeten DLF-Beitrag). Der ergänzende Film beleuchtet drei Auszeichnungen: 1: Den, von der Jury ausgewählten Sonderpreis halte ich grundsätzlich für richtungsweisend. 2: Die diesjährige silberne BIENE für ein Geldinstitut löst ein alltägliches Problem. 3: Wird nur eine BIENE in Gold verliehen, ist es wert, mal nach den Ursachen zu fragen. Die Jury ist gnadenlos in ihren Entscheidungen und vergibt im Zweifelsfall, wie wieder im Jahr 2009 für einige Kategorien auch mal gar keine Preise. Das Web könnte schon längst viele Kommunikationsbehinderungen technisch ausgleichen, würden die Designer bereits zu Beginn eines Webauftritts der Barrierefreiheit höchste Priorität verleihen. Kein Ladenbesitzer würde in der realen Welt sein Geschäft hinter einer Barriere eröffnen. In der digitalen Lebenswelt wird das ab und zu heute noch versucht. Dabei ist es aus technischer Sicht kein Problem, eine barrierefreie Zugangserleichterung für Alle zu gewährleisten. Die 150 kompromisslosen BIENE Kriterien zu bestehen, gilt als Garantie höchster Web-Qualität, mit einer, kaum in Gold aufzuwiegenden Werbewirksamkeit. Das Ergebnis kommt schliesslich uns allen zugute, auch Menschen ohne Behinderung. Um möglichst vielen Usern zu ermöglichen, das Video zu sehen, reize ich in diesem Fall mal die YouTube- Möglichkeiten aus und experimentiere mit fast wortgetreuen Untertiteln. Bin gespannt, ob dies für Gehörlose ausreichend ist und bin aus dieser Richtung dankbar für eventuelle Anregungen.