| Cebit und Inklusion
Das Institut für Inklusion fördert als sozial-digitales Kompetenzzentrum die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben und in der Arbeitswelt. Hierfür sollen in Kooperation mit ExpertInnen in eigener Sache, Universitäten und Unternehmen barrierefreie Internetdienste zur sozial-digitalen Teilhabe für Menschen mit spezifischen Anforderungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Dienstleistungsrichtlinie entwickelt werden. Einige spannende Veranstaltungen finden in den nächsten Tagen auf der Cebit am Sonderexponat-Stand E-Inklusion mit barrierefreien ID-Security-Technologien, Halle 9, Stand B60 statt: Dienstag, 2.3. 9–11h: Karl Finke, Behindertenbeauftragter von Niedersachsen, www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de 9–9.30h: Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière 9.30–10h: Bundesbeauftragte für IT, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe Mittwoch, 3.3. 10.30h: Ottmar Miles-Paul, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz, (www.lb.rlp.de) auf dem Rheinland-Pfalz-Stand C39, ebenfalls in Halle 9. An der Diskussion unter dem Motto »Neue Techniken – Zugang für Alle« nehmen auch der Vizepräsident des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlev Placzek, Wilhelm Lickteig vom Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz sowie Melanie Müller und André Necke vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales teil. 13–14h: Ottmar Miles Paul zum Gespräch »Informationstechnik ohne Barrieren« beim Institut für Inklusion. 15.40–16h: Im Forum: Slot des Instituts für Inklusion: »Sozial-digitale Inklusion sicher und barrierefrei im Web 2.0 mit dem neuen Personalausweis realisieren!« Donnerstag, 4.3. 10–10.30h: Interview zum Thema »Barrierefreiheit im Web durch Design for all« mit dem Internet-TV-Sender »Live im Netz« – wird live ausgestrahlt. Freitag, 5.3. 15–15.30h: Hannelore Loskill, Sprecherin des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates, stellvertretenden Bundesvorsitzenden der BAG Selbsthilfe, Diplom-Informatikerin, Anwendungs- und Systemprogrammiererin im Rechenzentrum der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Gespräch über »E-Inklusion mit barrierefreien ID-Security-Technologien.« Samstag, 6.3. (Publikumstag) 14.–14.20h: Im Forum: Slot des Instituts für Inklusion: »Sozial-digitale Inklusion sicher und barrierefrei im Web 2.0 mit dem neuen Personalausweis realisieren!« |
| Berge hoch, Barrieren niedrig – Schweiz setzt WCAG 2.0 um
Gute Nachrichten für Internetnutzer in der Schweiz. Das Land hat seine Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) aktualisiert. Der Informatikrat des Bundes (IRB) hat am 26. Januar 2010 einstimmig die Änderungen des Standards P028 Version 2.0 angenommen. Bestehende Webseiten des Bundes müssen demnach bis zum 31.12.2010 den Bedingungen der WCAG 2.0 entsprechen und mindestens die Konformitätsstufe AA erreichen. Neue Websites müssen ab sofort diese Richtlinien einhalten. Damit ist die Schweiz das erste deutschsprachige Land, das der offiziellen und vom W3C autorisierten deutschen Übersetzung der Richtlinien faktisch Gesetzesrang verliehen hat. Diese Übersetzung hat eine von der Aktion Mensch im Rahmen der Initiative ›Einfach für Alle‹ ins Leben gerufene Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr erstellt. Derzeit werden unter Federführung der Aktion Mensch die Programmier- und Gestaltungstechniken zur WCAG 2.0 und weiterer erläuternder Dokumente übersetzt. Deutsche Richtlinien sind veraltet In Deutschland lässt dagegen die Neufassung der »Barrierefreie Informationstechnik Verordnung« (BITV) weiter auf sich warten. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zwar wiederholt erklärt, sich bei der Überarbeitung der BITV auch an den Empfehlungen der WCAG 2.0 zu orientieren, hat aber bislang keine verbindlichen Termine genannt. Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit der Internetangebote der Behörden der Bundesverwaltung in Deutschland beruhen damit faktisch auf den technischen Standards der 1999 erstmals veröffentlichten WCAG 1.0. Wesentliche technische Entwicklungen der vergangenen 10 Jahre sind also nicht berücksichtigt. Gleiches gilt auch für die entsprechenden Verordnungen auf Landesebene und bei nachgeordneten Behörden, die sich an der BITV orientieren. Außerdem beeinflusst die Verzögerung die Umsetzung sogenannter Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit von Internetangeboten, die zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden geschlossen werden können. Schweiz setzt auf Kontrolle und Transparenz Auch bei der Frage nach Möglichkeiten einer kontinuierlichen Fortschreibung entsprechender Richtlinien lohnt sich deshalb ein Blick in die Schweiz. Als sogenannte Prozessvorgabe schreibt die Schweizer Regelung fest, dass sich innerhalb von drei Monaten nach Erscheinen neuer Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) die Fachgruppe »Zugänglichkeit/Accessibility« trifft, um die Erneuerungen der Richtlinie des Bundes in die Wege zu leiten. Darüber hinaus wird die Bundeskanzlei – eine Behörde vergleichbar dem deutschen Bundeskanzleramt – ab 2011 jährlich überprüfen, ob die Standards eingehalten werden. Besonders bemerkenswert: Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen im Internet veröffentlicht werden. |
| Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 7
Heute gibt es die Übersetzung eines Textes, der sich weniger um die Richtlinien selbst dreht; dieses Dokument erläutert die Schlüsselrolle, welche die internationale Harmonisierung von Standards im Web für Menschen mit Behinderungen spielt: »Warum eine Harmonisierung von Standards für das Web unentbehrlich ist« Wie immer freuen wir uns über Verbesserungsvorschläge in den Kommentaren. WCAG in weiteren Sprachen Zum Thema internationale Harmonisierung passt, dass auch die Kollegen in Europa fleißig waren – seit gestern gibt es nun eine offizielle Übersetzung der WCAG 2.0 auf Italienisch: »Linee guida per l'accessibilità dei contenuti Web (WCAG) 2.0«; bereits in der vergangenen Woche wurde der finale Entwurf der offiziellen spanischen Übersetzung veröffentlicht: »Pautas de Accesibilidad para el Contenido Web (WCAG) 2.0«. |
| Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 6
Hier nochmal ein grundlegender Text, der erklärt was Barrierefreiheit im Web ist, warum Barrierefreiheit im Web wichtig ist und wie man am besten damit anfängt: »Einführung in die Barrierefreiheit im Web« Wie immer freuen wir uns über Verbesserungsvorschläge in den Kommentaren. |
| Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 5
Heute gibt es den Übersetzungs-Entwurf eines Dokuments der WAI, in dem die wichtigsten Unterschiede zwischen den alten und den neuen Richtlinien erklärt werden: »Wie sich die WCAG 2.0 von den WCAG 1.0 unterscheiden« Wie immer freuen wir uns über Verbesserungsvorschläge in den Kommentaren. |
| Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 4
In unserer kleinen Adventsserie mit Übersetzungen zur WCAG 2.0 gibt es heute ein weiteres wichtiges Dokument zum besseren Verständnis der Richtlinien: »WCAG 2 – Häufig gestellte Fragen (FAQ)« Wie immer freuen wir uns über Verbesserungsvorschläge in den Kommentaren. |
| Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 3
Heute gibt es nochmal einen etwas längeren Text, in dem der Aufbau der WCAG-Richtlinien und der dazugehörigen Dokumente verdeutlicht wird und die verschiedenen Einsatzzwecke erklärt werden: »Die WCAG 2.0-Dokumente«. Wie immer freuen wir uns über Verbesserungsvorschläge in den Kommentaren. Bitte beachten Sie, dass die Links in allen Dokumenten natürlich noch auf die englischsprachigen Originale zeigen und eingebettete Grafiken noch nicht übersetzt wurden. Diese werden erst nach Abschluss der Übersetzungen angepasst, wenn es eine stabile und referenzierbare URL für jedes Dokument gibt. |
| Weitere Übersetzungen zur WCAG, Teil 2
Wir hatten ja gestern schon kurz vermeldet, dass es mit den Übersetzungen nun weitergeht; hier wäre dann die nächste zu der wir gerne den Input der Community einholen würden: »Schnelle Tipps zur Barrierefreiheit im Web« – zur Abwechslung mal was ganz kurzes. Wenn Sie Vorschläge haben, wie etwas besser übersetzt werden sollte, können Sie diese gerne hier in den Kommentaren hinterlassen. |
| Weitere Übersetzungen zur WCAG
Die im November veröffentlichte offizielle deutsche Version der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) war erst der Anfang; wie angekündigt folgen nun weitere Übersetzungen von Dokumenten der Web Accessibility Initiative des W3C, in denen die Richtlinien zur Barrierefreiheit weiter erklärt werden. Wir werden erste Entwürfe der Übersetzungen in loser Folge hier im EfA-Blog veröffentlichen. Bei den Dokumenten handelt es sich um Rohfassungen und wir würden gerne das Fachwissen der Community einholen, um die Übersetzungen weiter zu verbessern. Wenn Sie also Vorschläge haben, wie etwas besser übersetzt werden sollte, können Sie diese gerne hier in den Kommentaren hinterlassen. (Bitte beachten Sie dass die Kommentare zurzeit wegen des hohen Spam-Aufkommens moderiert werden und unter Umständen erst nach einiger Zeit auf dieser Seite erscheinen) Den Anfang macht heute die »Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG)« (die englischen Originaltexte sind zum Vergleichen jeweils von den Übersetzungen aus verlinkt). |
| Die Sendung mit der BIENE
Bei Youtube gibt es einen äusserst sehenswerten Film zur diesjährigen BIENE-Verleihung, den Wolfgang Noelke für den Deutschlandfunk produziert hat: »WsWW: BIENE Award 2009« – wie es für die Berichterstattung gehört natürlich mit Untertiteln. Aus der Beschreibung bei Youtube: Christina Drees und André Schröter aus Bremen sind einzige Preisträger einer goldenen BIENE (hier im Interview für den, am 5. Dezember gesendeten DLF-Beitrag). Der ergänzende Film beleuchtet drei Auszeichnungen: 1: Den, von der Jury ausgewählten Sonderpreis halte ich grundsätzlich für richtungsweisend. 2: Die diesjährige silberne BIENE für ein Geldinstitut löst ein alltägliches Problem. 3: Wird nur eine BIENE in Gold verliehen, ist es wert, mal nach den Ursachen zu fragen. Die Jury ist gnadenlos in ihren Entscheidungen und vergibt im Zweifelsfall, wie wieder im Jahr 2009 für einige Kategorien auch mal gar keine Preise. Das Web könnte schon längst viele Kommunikationsbehinderungen technisch ausgleichen, würden die Designer bereits zu Beginn eines Webauftritts der Barrierefreiheit höchste Priorität verleihen. Kein Ladenbesitzer würde in der realen Welt sein Geschäft hinter einer Barriere eröffnen. In der digitalen Lebenswelt wird das ab und zu heute noch versucht. Dabei ist es aus technischer Sicht kein Problem, eine barrierefreie Zugangserleichterung für Alle zu gewährleisten. Die 150 kompromisslosen BIENE Kriterien zu bestehen, gilt als Garantie höchster Web-Qualität, mit einer, kaum in Gold aufzuwiegenden Werbewirksamkeit. Das Ergebnis kommt schliesslich uns allen zugute, auch Menschen ohne Behinderung. Um möglichst vielen Usern zu ermöglichen, das Video zu sehen, reize ich in diesem Fall mal die YouTube- Möglichkeiten aus und experimentiere mit fast wortgetreuen Untertiteln. Bin gespannt, ob dies für Gehörlose ausreichend ist und bin aus dieser Richtung dankbar für eventuelle Anregungen. |

