30.01.2008 eBusiness Bargeldlos ohne GrenzenSo werde SEPA es den Bürgern ermöglichen, bargeldlose Zahlungen im Euroraum ebenso rasch, sicher und problemlos vorzunehmen wie in ihrem eigenen Land, erklärte die EU-Kommission. Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum werden damit alle Transaktionen als Inlandszahlungen behandelt und mit den gleichen Zahlungsinstrumenten vorgenommen. In Deutschland werden, nach Angaben der Bundesbank, mehr als 1.800 Kreditinstitute ab sofort SEPA-Überweisungen verarbeiten können. Bankkunden können Euro-Zahlungen zwischen beliebigen Konten austauschen, ohne dass sich ein Unterschied zwischen Zahlungen im Inland oder ins Ausland ergibt. Auch können sie künftig ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein beliebiges Konto im Euro-Raum abwickeln. Die europäischen Zahlungsverfahren werden zunächst zusätzlich zu den jeweils nationalen Verfahren angeboten. Im Unterschied zu herkömmlichen Überweisungen werden statt nationaler Kontonummer und Bankleitzahl nun europaweit jeweils die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number, IBAN) und der einheitliche Bankcode (Bank Identifier Code, BIC) verwendet. Die deutschen Kreditinstitute haben bereits 2003 IBAN und BIC eingeführt und informieren darüber auf den Kontoauszügen der Kunden. Zudem werden die Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen Kartenmarkt geschaffen. Unabhängig vom Einsatzort sollen Verbraucher dann im Rahmen von SEPA - noch häufiger als dies heute schon der Fall ist - mit ihrer Karte am Geldautomaten Geld abheben beziehungsweise an der Händlerkasse bezahlen können. Um dies zu ermöglichen, hat sich die deutsche Kreditwirtschaft mit dem electronic cash-Verfahren an einer europaweiten Allianz zur Vernetzung europäischer Kartenbezahlverfahren beteiligt (Euro Alliance of Payment Schemes - EAPS), deren Logo künftig zusammen mit Maestro und ab 2009 V-Pay (Visa) auf den Karten abgebildet werden soll. Auch das Lastschriftverfahren, welches sich in Deutschland längst etabliert hat, soll auf europäischer Ebene bis Ende 2009 eingeführt werden. Insbesondere Firmenkunden könnten dann viel leichter als bislang auch europaweit Lastschriftbeträge ihrer Vertragspartner einziehen. Zudem werde die Abwicklungszeit einer Überweisung von drei Bankgeschäftstagen zu einem Tag ab dem Jahr 2012 europaweit umgesetzt, erklärte die Bundesbank. Die effizienten Transaktionsmöglichkeiten sollen durch die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive = PSD) gefestigt werden. Neben der Überweisungsdauer und Regelungen zur Wettbewerbsförderung, wie der Einführung von "Zahlungsinstituten", soll die Richtlinie vor allem den Verbraucherschutz erhöhen. Dazu zählen unter anderem Informationspflichten, die die Zahlungsdienstleister ihren Kunden gegenüber zu erfüllen haben. Außerdem müsse der Kunde, nach Angaben der Bundesbank, nur noch bis zu 150 Euro haften, wenn - etwa nach Diebstahl der Bankkunden-Karte - von seinem Konto nicht genehmigte Zahlungen erfolgen. Die Richtlinie, die bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umgesetzt werden soll, bildet eine wesentliche rechtliche Grundlage für die Abwicklung SEPA-Zahlungen. Quelle: MediaNRW |
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