28.08.2007 eLaw Erfolgreiche Bilanz des bundesweiten HandelsregisterportalsUnter der Webadresse "handelsregister.de" hat das Justizministerium die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil die Vereinsregister aller Bundesländer zur Online-Registereinsicht bereitgestellt. Über die Suchfunktionen lassen sich schnell und komfortabel die mehr als drei Millionen Firmeninformationen aller in Deutschland eingetragenen Unternehmen finden. Eine Kenntnis von Registernummer und Firmensitz sei nicht erforderlich. Als Suchbegriff reiche bereits ein Teil der Firmenbezeichnung, erklärte das Justizministerium. Der Registerinhalt werde in verschiedenen Darstellungsformen als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt und könne gespeichert oder ausgedruckt werden. Seitdem das Registerportal seinen Betrieb aufgenommen hat, haben sich nach Angaben der Ministerin mehr als 35.000 Teilnehmer für diesen Servicedienst über die Zulassungsstelle beim Amtsgericht Hagen registrieren lassen. Täglich werden mehr als 500.000 Abrufe von Nutzern über die Internet-Seite abgewickelt. Mit der Recherche könne auf alle aktuellen Daten aus dem amtlichen Handelsregister zugegriffen werden. Zudem ermögliche das Portal den Abruf von Dokumenten, die auf elektronischem Wege dem Registergericht zugesandt wurden - wie beispielsweise Gesellschafterlisten und Gesellschaftsverträge. Darüber hinaus wird bald über die Internet-Seite die Bestellung von einfachen und beglaubigten Registerauszügen online möglich sein. Damit stehe die Justiz heute an der Spitze von Entbürokratisierung und technischer Modernisierung, so die Ministerin weiter. Als letztes Bundesland werde Rheinland-Pfalz das Angebot nutzen. Ein entsprechendes Ratifizierungsverfahren wurde jetzt eingeleitet. Handeslregister |
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